(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB") gelten für alle Leistungen von alongside. e.U. (Inhaberin: Manuela-Michaela Lorenz) (nachfolgend „alongside.business" oder „Auftragnehmerin") im Bereich Business Coaching, Business Retreats, Team-Offsite sowie Klausur- und Workshopbegleitung.
(2) Die AGB gelten für alle Vertragsbeziehungen mit natürlichen Personen (B2C) und juristischen Personen bzw. Unternehmen (B2B), sofern nicht im Einzelvertrag abweichende Regelungen getroffen wurden. Individuelle Vereinbarungen gehen diesen AGB vor.
(3) Abweichende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nicht anerkannt, es sei denn, die Auftragnehmerin stimmt ihnen ausdrücklich schriftlich zu.
alongside. e.U. ist im Firmenbuch des Handelsgerichts Wien unter FN 678081 d eingetragen. UID-Nummer: ATU83293516.
(1) Angebote von alongside.business sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind.
(2) Ein Vertrag kommt zustande durch:
(3) Mündliche Nebenabreden bedürfen der schriftlichen Bestätigung.
(1) Art und Umfang der Leistungen ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot, der Leistungsbeschreibung oder der Auftragsbestätigung. Insbesondere umfasst das Leistungsspektrum:
(2) Die folgenden Leistungen sind — sofern nicht ausdrücklich im Angebot vereinbart — nicht im Leistungsumfang enthalten:
(3) Änderungen oder Erweiterungen des Leistungsumfangs (Scope Changes) bedürfen der schriftlichen Vereinbarung. Zusätzlicher Aufwand wird nach dem im jeweiligen Angebot ausgewiesenen Stundensatz verrechnet. Ist im Angebot kein Stundensatz ausgewiesen, wird dieser vor Beginn der Zusatzleistung schriftlich vereinbart.
(1) Im Honorar für Team-Offsites und Klausuren sind inkludiert: Moderation vor Ort, drei Stunden Vorbereitung, drei Stunden Nachbereitung sowie eine kompakte Ergebnisdokumentation inklusive einer (1) Feedback-Schleife.
(2) Die Feedback-Schleife ist innerhalb von 14 Tagen ab Zustellung der Ergebnisdokumentation abzuschließen. Nach Ablauf dieser Frist gilt das Dokument als abgenommen.
(3) Zusätzliche Feedback-Schleifen, Ausarbeitungen, Abstimmungsrunden oder Erweiterungen des Leistungsumfangs werden nach dem vereinbarten Stundensatz gemäß § 3 (3) verrechnet.
(4) Die Honorierung erfolgt unabhängig von der Teilnehmer:innenanzahl. Umfang und Honorar des Team-Offsites werden individuell im Angebot nach einem Erstgespräch festgelegt. Standard ist ein zweitägiges Format, das auf Wunsch um weitere Tage erweitert werden kann.
(1) Business Retreats richten sich an private Einzelpersonen mit Führungsverantwortung, die in einem geschützten Rahmen außerhalb des Arbeitsalltags an ihren beruflichen Themen arbeiten möchten. Im Mittelpunkt stehen herausfordernde berufliche oder persönliche Veränderungssituationen sowie Fragen der beruflichen Orientierung und Entscheidungsfindung.
(2) Art, Umfang, Dauer, Ort und Programm des Business Retreats sind im Angebot der Auftragnehmerin festgelegt und werden auf der Website kommuniziert. Individuelle Anpassungen sind nicht vorgesehen.
(3) Im Honorar für Business Retreats sind ausschließlich die Konzeption, Durchführung und Begleitung durch die Auftragnehmerin sowie das mitgelieferte Begleitmaterial enthalten. Unterkunft, Verpflegung und Anreise sind NICHT Teil des Vertrages und werden vom Auftraggeber direkt mit dem jeweiligen Hotel oder Veranstaltungsort gebucht und bezahlt. Die Auftragnehmerin agiert nicht als Reiseveranstalterin im Sinne des österreichischen Pauschalreisegesetzes.
(4) Die Auftragnehmerin reserviert in der Regel ein Zimmerkontingent im jeweiligen Partnerhotel zu Sonderkonditionen. Die Inanspruchnahme dieses Kontingents ist freiwillig und ändert nichts an der Eigenverantwortung des Auftraggebers für die Hotelbuchung.
(5) Die Durchführung von Outdoor-Elementen (Wanderungen, Reflexionseinheiten in der Natur) erfolgt unter Berücksichtigung von Wetter- und Sicherheitsbedingungen. Programmanpassungen aus Sicherheitsgründen berechtigen nicht zur Preisminderung. Es gilt zusätzlich § 10.
(1) Die Mitwirkungspflichten dieses Paragraphen betreffen insbesondere Aufträge von Unternehmen (B2B), etwa Team-Offsites und Klausuren. Der Auftraggeber benennt eine verantwortliche Ansprechperson, über die sämtliche Abstimmungen konsolidiert laufen.
(2) Der Auftraggeber stellt die für die Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Unterlagen und Zugänge rechtzeitig und vollständig zur Verfügung.
(3) Vereinbarte Termine sind verbindlich. Der Auftraggeber sorgt dafür, dass relevante Personen zu Workshops und Klausuren verfügbar sind.
(4) Verzögerungen, die auf fehlende oder verspätete Mitwirkung des Auftraggebers zurückzuführen sind, gehen nicht zulasten der Auftragnehmerin. Daraus resultierende Mehraufwände können nach dem vereinbarten Stundensatz verrechnet werden.
(1) Coaching-Sessions finden wahlweise online (Videokonferenz) oder — nach Vereinbarung — vor Ort statt.
(2) Klausuren und Workshops finden in der Regel vor Ort statt. Der Veranstaltungsort wird vom Auftraggeber bereitgestellt oder gemeinsam vereinbart.
(3) Terminverschiebungen sind bis spätestens 48 Stunden vor dem vereinbarten Termin kostenfrei möglich, sofern ein Ersatztermin innerhalb von 14 Tagen vereinbart wird. Bei kurzfristigerer Absage gelten die Stornobedingungen gemäß § 11.
(1) Die Vergütung richtet sich nach dem jeweils gültigen Angebot. Sämtliche Honorare sind Nettopreise. Solange die Auftragnehmerin die Kleinunternehmerregelung gemäß § 6 Abs. 1 Z 27 UStG in Anspruch nimmt, erfolgt die Rechnungslegung ohne Ausweis von Umsatzsteuer. Entfällt diese Befreiung, wird die Umsatzsteuer in der jeweils gesetzlichen Höhe zusätzlich zu den vereinbarten Nettohonoraren verrechnet.
(2) Zahlungsfristen:
(3) Bei Kombipaketen (Klausurtage + Coaching) erfolgt die Rechnungslegung in der Regel wie folgt: 50 % bei Auftragserteilung, 50 % nach Abschluss der Klausurtage. Abweichende Zahlungspläne können individuell vereinbart werden.
(4) Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe berechnet. Darüber hinaus behält sich die Auftragnehmerin vor, die weitere Leistungserbringung bis zum Zahlungseingang auszusetzen.
(5) Im Angebot vereinbarte Anzahlungen, Teilzahlungen, abweichende Zahlungsfristen oder Skontoregelungen gehen den Bestimmungen dieses Paragraphen vor.
(1) Business Coaching findet wahlweise online (per Videokonferenz) oder vor Ort statt. Walk & Talk und Hike & Talk finden vor Ort in Wien oder in der Region Schladming statt. Team-Offsites, Klausuren und Business Retreats finden in der Regel vor Ort an einem vom Auftraggeber bereitgestellten oder gemeinsam vereinbarten Veranstaltungsort statt.
(2) Die Auftragnehmerin unterhält Standorte in Wien (1130) und in der Region Schladming (8970). Reisekosten zu Vor-Ort-Terminen innerhalb Österreichs sind im jeweiligen Angebot bereits einkalkuliert und werden nicht gesondert verrechnet.
(3) Für Vor-Ort-Termine an besonders entlegenen oder schwer erreichbaren Orten kann eine individuelle Vereinbarung getroffen werden. Wo eine Anreise mit öffentlichen Verkehrsmitteln nicht möglich ist, wird eine alternative Lösung (z. B. Verlegung des Termins ins Online-Format) vorab abgestimmt.
(4) Bei mehrtägigen Team-Offsites, Klausuren oder Workshops außerhalb von Wien und der Region Schladming, die eine Übernachtung der Auftragnehmerin am Veranstaltungsort erfordern, übernimmt der Auftraggeber die Kosten für Übernachtung und Verpflegung. Die Buchung erfolgt entweder direkt durch den Auftraggeber oder die tatsächlich anfallenden Kosten werden 1:1 weiterverrechnet. Die Abstimmung erfolgt vorab.
(5) Termine außerhalb Österreichs sowie Flüge und außerordentliche Reiseaufwände bedürfen einer gesonderten Vereinbarung und werden 1:1 weiterverrechnet.
(1) Im Rahmen von Walk & Talk, Hike & Talk, Business Retreats sowie bei Team-Offsites und Klausuren mit Outdoor-Elementen finden Wanderungen und Aufenthalte in der Natur statt. Die Teilnahme erfolgt auf eigene Gefahr und unter eigenverantwortlicher Einschätzung der körperlichen Fitness und gesundheitlichen Eignung. Die teilnehmenden Personen bestätigen mit der Teilnahme, dass keine gesundheitlichen Einschränkungen vorliegen, die einer Teilnahme entgegenstehen. Bei Team-Offsites und Klausuren stellt der Auftraggeber sicher, dass die teilnehmenden Personen über geplante Outdoor-Elemente informiert sind und freiwillig teilnehmen.
(2) Die Auftragnehmerin ist zertifizierte Bergwanderführerin. Den Anweisungen der Auftragnehmerin als Tour- und Wanderbegleitung ist Folge zu leisten. Bei Nichtbefolgung der Anweisungen entfällt eine Haftung der Auftragnehmerin.
(3) Der Abschluss einer geeigneten Eigenversicherung (insbesondere Unfallversicherung, Bergungskostenversicherung, ggf. Auslandskrankenversicherung) liegt im Verantwortungsbereich des Auftraggebers. Die Auftragnehmerin ist für den Versicherungsschutz der Teilnehmer:innen NICHT zuständig und übernimmt keine Verantwortung für Schäden, Verletzungen oder Bergungskosten, die im Rahmen von Outdoor-Aktivitäten entstehen, soweit diese nicht auf vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten der Auftragnehmerin zurückzuführen sind.
(4) Die Auftragnehmerin ist berechtigt, Outdoor-Programme aus Sicherheits- oder Wettergründen anzupassen, abzukürzen oder durch alternative Inhalte zu ersetzen. Daraus resultierende Programmänderungen berechtigen nicht zur Preisminderung.
(1) Stornierungen durch den Auftraggeber sind schriftlich (per E-Mail) mitzuteilen. Maßgeblich ist der Zeitpunkt des Einlangens.
(2) Für Klausuren, Workshops und Business Retreats gelten folgende Stornogebühren:
(3) Bereits erbrachte Teilleistungen (z. B. Vorbereitungscalls, Konzeptarbeit, Ausarbeitungen) werden unabhängig von der Stornierung in jedem Fall vollständig verrechnet.
(4) Für Business Coaching Einzelstunden (online, Walk & Talk und Hike & Talk) gilt: Kostenfreie Absage bis 48 Stunden vor dem Termin. Bei späterer Absage oder No-Show wird die volle Vergütung fällig.
(5) Bereits bezahlte Coaching-Pakete (B2C) können nicht rückerstattet werden, sofern bereits Sessions in Anspruch genommen wurden. Nicht konsumierte Einheiten verfallen 12 Monate nach Kaufdatum, sofern nicht individuell anders vereinbart.
(6) Die Auftragnehmerin behält sich vor, bei Vorliegen wichtiger Gründe (z. B. Krankheit, höhere Gewalt) Termine zu verschieben. In diesem Fall wird ein Ersatztermin angeboten. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen.
(7) Steht einem Verbraucher ein gesetzliches Rücktrittsrecht gemäß § 17 zu, geht dieses den Stornobedingungen dieses Paragraphen vor.
(1) Alle im Rahmen der Zusammenarbeit bekannt gewordenen Informationen — insbesondere Gesprächsinhalte, interne Unterlagen, Strategien, Protokolle, Entscheidungen und Ergebnisse — werden von der Auftragnehmerin streng vertraulich behandelt.
(2) Eine Veröffentlichung oder Nutzung als Referenz, Fallbeispiel oder Testimonial erfolgt ausschließlich in anonymisierter Form und nur nach vorheriger schriftlicher Freigabe durch den Auftraggeber.
(3) Auf Wunsch kann eine gesonderte Vereinbarung über Referenznennung oder Testimonials getroffen werden.
(4) Die Vertraulichkeitsverpflichtung gilt über das Ende der Zusammenarbeit hinaus zeitlich unbegrenzt.
(1) Die von der Auftragnehmerin erstellten Arbeitsergebnisse (Ergebnisprotokolle, Konzepte, Präsentationen, Methoden-Frameworks) dürfen vom Auftraggeber für interne Zwecke uneingeschränkt genutzt werden.
(2) Eine Weitergabe an Dritte, Veröffentlichung oder kommerzielle Verwertung der Arbeitsergebnisse bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung der Auftragnehmerin.
(3) Methoden, Frameworks, Vorlagen und Prozesse, die die Auftragnehmerin in die Zusammenarbeit einbringt, verbleiben im geistigen Eigentum der Auftragnehmerin und dürfen nicht ohne Zustimmung reproduziert oder weitergegeben werden.
(1) Die Auftragnehmerin haftet für Schäden nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist — soweit gesetzlich zulässig — ausgeschlossen.
(2) Die Haftung ist der Höhe nach auf das für den jeweiligen Auftrag vereinbarte Honorar begrenzt, sofern gesetzlich zulässig.
(3) Schadenersatzansprüche sind innerhalb von 6 Monaten nach Kenntnis des Schadens geltend zu machen, sofern gesetzlich zulässig.
(4) Für unternehmerische Entscheidungen, die der Auftraggeber auf Basis der Beratung trifft, übernimmt die Auftragnehmerin keine Haftung. Die Verantwortung für geschäftliche Entscheidungen verbleibt beim Auftraggeber.
(1) Business Coaching, Sparring sowie die Begleitung von Team-Offsites und Klausuren sind keine Psychotherapie, keine medizinische Behandlung und keine psychologische Beratung im therapeutischen Sinne.
(2) Business Coaching im Sinne dieser AGB beschränkt sich auf berufliche und organisationsbezogene Themen. Es ersetzt keine Lebens- und Sozialberatung im Sinne der LSB-Verordnung (BGBl. II Nr. 140/2003).
(3) Sollten im Verlauf der Zusammenarbeit Themen aufkommen, die in den Bereich der Lebens- und Sozialberatung, Psychotherapie oder medizinischen Behandlung fallen, wird die Auftragnehmerin entsprechende Fachpersonen aus ihrem Netzwerk empfehlen. Die Verantwortung für die Inanspruchnahme einer solchen Fachunterstützung verbleibt beim Auftraggeber.
(1) Die Auftragnehmerin verarbeitet personenbezogene Daten ausschließlich im Rahmen der Vertragserfüllung und gemäß der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sowie dem österreichischen Datenschutzgesetz (DSG).
(2) Nähere Informationen zur Datenverarbeitung finden sich in der Datenschutzerklärung auf der Website.
(1) Diese Bestimmung gilt ausschließlich für Verbraucher im Sinne des KSchG, die einen Vertrag im Fernabsatz oder außerhalb von Geschäftsräumen abschließen. Sie betrifft Business Coaching (online, Walk & Talk, Hike & Talk) und Business Retreats. Für Aufträge von Unternehmen (B2B), insbesondere Team-Offsites und Klausuren, besteht kein gesetzliches Rücktrittsrecht nach dem FAGG.
(2) Sie haben als Verbraucher das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen vom Vertrag zurückzutreten. Die Frist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.
(3) Widerrufsbelehrung: Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie mich, Manuela Lorenz, Ketzergasse 49, 1230 Wien, E-Mail manuelalorenz@alongside.at, Telefon +43 681 815 05 831, mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief oder eine E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das untenstehende Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
(4) Folgen des Widerrufs: Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, habe ich Ihnen alle Zahlungen, die ich von Ihnen erhalten habe, unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf bei mir eingegangen ist. Für die Rückzahlung verwende ich dasselbe Zahlungsmittel wie bei der ursprünglichen Transaktion, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde. Entgelte werden Ihnen für die Rückzahlung nicht berechnet.
(5) Vorzeitiger Leistungsbeginn: Wünschen Sie ausdrücklich, dass die Dienstleistung bereits vor Ablauf der Rücktrittsfrist beginnt, ist dies möglich. Treten Sie danach zurück, schulden Sie einen angemessenen, anteiligen Betrag für die bis zum Zugang der Rücktrittserklärung bereits erbrachten Leistungen (§ 16 FAGG). Ihr Rücktrittsrecht erlischt, wenn die Dienstleistung vollständig erbracht wurde und ich mit der Ausführung erst begonnen habe, nachdem Sie ausdrücklich zugestimmt und zur Kenntnis genommen haben, dass Sie bei vollständiger Erfüllung Ihr Rücktrittsrecht verlieren (§ 18 Abs. 1 Z 1 FAGG).
(6) Soweit Ihnen ein Rücktrittsrecht nach diesem Paragraphen zusteht, geht es den Stornobedingungen gemäß § 11 vor. Die Stornobedingungen kommen erst zur Anwendung, wenn das gesetzliche Rücktrittsrecht erloschen ist oder nicht besteht.
Muster-Widerrufsformular
(Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.)
An Manuela Lorenz, Ketzergasse 49, 1230 Wien, E-Mail manuelalorenz@alongside.at:
Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über die Erbringung der folgenden Dienstleistung: __________
Abgeschlossen am: __________
Name des/der Verbraucher(s): __________
Anschrift des/der Verbraucher(s): __________
Datum, Unterschrift (nur bei Mitteilung auf Papier): __________
(*) Unzutreffendes streichen.
(1) Es gilt ausschließlich österreichisches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
(2) Gerichtsstand ist — soweit gesetzlich zulässig — Wien. Bei Verbrauchergeschäften (B2C) gelten die zwingenden gesetzlichen Bestimmungen zum Gerichtsstand.
(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.
(4) Änderungen und Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform.
(5) Bei Verbrauchergeschäften (B2C) ist die Auftragnehmerin weder verpflichtet noch bereit, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
Stand dieser AGB: 28. September 2026
Version: 2.7